Impressum, Disclaimer und AGB

Impressum

Germann GmbH
Darmstädter Straße 58
64395 Brensbach

Telefon: 06161 512
Telefax: 06161 1596
E-Mail: info@germanngmbh.de

Vertreten durch:
Werner Germann
Irmtraut Germann
Daniel Germann

Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Darmstadt
Registernummer: HRB 655

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE111631792

Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Werner Germann
Darmstädter Straße 58
64395 Brensbach



Disclaimer – rechtliche Hinweise

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§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle: Impressum Vorlage von JuraForum.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand März 2024

Lieferfristen und Verzug

  1. Die Parteien erkennen an, dass alle vereinbarten Liefertermine und -fristen nach bestem Wissen
    festgelegt werden und, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, als annähernd
    (unverbindlich) zu betrachten sind.
  2. Sollte der Auftragnehmer absehen, dass er die vereinbarten Liefertermine nicht einhalten kann,
    wird er den Besteller unverzüglich in Kenntnis setzen und gleichzeitig die voraussichtliche
    Dauer der Verzögerung mitteilen.
  3. Bei Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins oder einer Lieferfrist um mehr als 8
    Wochen aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, hat der Besteller das Recht, dem
    Auftragnehmer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 8 Wochen zur Erfüllung der Leistung
    zu setzen. Diese Fristsetzung ist ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und dem
    Auftragnehmer gegenüber geltend zu machen.
  4. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller berechtigt, schriftlich vom Vertrag
    zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen
    Nichterfüllung, bleiben hiervon unberührt und richten sich nach den gesetzlichen
    Bestimmungen.

Preisanpassungsklausel

  1. Die Parteien erkennen an, dass sich die Grundlage für die kalkulierten Preise aufgrund von
    unvorhersehbaren Änderungen der Kostenfaktoren, wie Materialkosten, Löhne oder gesetzliche
    Abgaben sowie Umsatzsteuersätze, nach Vertragsabschluss ändern kann.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen, wenn und
    soweit sich die Kostenbasis für die vereinbarte Leistung oder die gesetzlichen
    Umsatzsteuersätze nachweislich und unvorhergesehen ändern und der Liefertermin mehr als 2
    Monate nach Vertragsabschluss liegt.
  3. Jede Preisänderung ist dem Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
    Eine Preissteigerung, die insgesamt 5% des ursprünglich vereinbarten Preises übersteigt,
    berechtigt den Besteller, innerhalb von 2 Wochen nach Mitteilung der Preisänderung vom
    Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

Zahlungsbedingungen

  1. Das vereinbarte Entgelt für die Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers ist nach Erhalt
    der Leistung und Aushändigung bzw. Übersendung der Rechnung durch den Auftragnehmer
    fällig. Die Zahlung des vollständigen Rechnungsbetrags ist spätestens innerhalb von 8 Tagen
    nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
  2. Der Besteller kann die Zahlung mittels folgender Zahlungsmittel vornehmen:
    o Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto des Auftragnehmers
  3. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher
    Höhe zu fordern und die Lieferung weiterer Waren oder Dienstleistungen bis zur vollständigen
    Zahlung auszusetzen.
  4. Sämtliche mit der Zahlung verbundenen Gebühren, insbesondere bei Zahlungen aus dem
    Ausland, trägt der Besteller.

Erweiterter Eigentumsvorbehalt

  1. Alle vom Auftragnehmer gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
    Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Besteller
    Eigentum des Auftragnehmers (Vorbehaltsware).
  2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
    veräußern, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen aus den Erträgen gegenüber dem
    Auftragnehmer nachkommt. Der Besteller tritt hiermit alle Forderungen aus der
    Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt
    die Abtretung an.
  3. Im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird vereinbart, dass die
    Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers als Hersteller erfolgt und der
    Auftragnehmer unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Materialien
    mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der
    Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu entstehenden Sache im
    Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache erwirbt.
  4. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu behandeln und auf eigene Kosten
    gegen übliche Risiken zu versichern.
  5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, sowie bei sonstigen
    Beeinträchtigungen seines Eigentums, hat der Besteller auf das Eigentum des Auftragnehmers
    hinzuweisen und diesen unverzüglich zu informieren.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der
    Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung
    der Herausgabeansprüche des Bestellers gegenüber Dritten zu verlangen. Die Rücknahme
    sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer gelten nicht als Rücktritt
    vom Vertrag.

Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen
    zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind und den vereinbarten Spezifikationen
    entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab dem Datum der Lieferung bzw. der
    Erbringung der Leistung.
  2. Im Falle eines Mangels hat der Besteller zunächst Anspruch auf Nacherfüllung, wobei der
    Auftragnehmer nach seiner Wahl den Mangel durch Reparatur (Nachbesserung) oder durch
    Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) beseitigen kann.
  3. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf
    unsachgemäße Nutzung, Lagerung oder Handhabung durch den Besteller zurückzuführen ist.
    Ebenso sind Ansprüche ausgeschlossen, wenn der Besteller ohne Zustimmung des
    Auftragnehmers Änderungen an der Sache vorgenommen hat, die den Mangel verursacht haben
    oder die Überprüfung und Behebung des Mangels unverhältnismäßig erschweren.
  4. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bedarf der Schriftform. Der Besteller ist
    verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Lieferung schriftlich
    zu melden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in gleicher Weise zu
    melden.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
  2. Sofern der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des
    öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand der
    Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Dies gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen
    Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach
    Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
    Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Sollte der Besteller Verbraucher sein, also eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken
    abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
    Tätigkeit zugerechnet werden können, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Demnach kann der
    Verbraucher sowohl am Gerichtsstand seines Wohnsitzes als auch am Sitz des Auftragnehmers
    Klage erheben.
  4. Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen haben die Parteien das Recht, am
    allgemeinen Gerichtsstand der jeweils anderen Partei Klage zu erheben.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, oder sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine
angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die
Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten,
sofern sie bei Abschluss des Vertrags oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den
Punkt bedacht hätten. Die Parteien verpflichten sich, mit der gebotenen Sorgfalt eine solche
Regelung zu vereinbaren.





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